SEO-Retter · Stand: 01.06.2025 · Version 2.0
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Alexandros Hatzopulos, handelnd unter „SEO-Retter“ (Europaplatz 7, 74177 Bad Friedrichshall — nachfolgend „SEO-Retter“, „wir“ oder „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) über die Erbringung von Dienst-, Werk- und sonstigen Leistungen im Bereich Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing, Webhosting-bezogener Wartung, Bewertungsmanagement, Local-SEO sowie damit verbundenen Beratungs- und Betreuungsleistungen.
(2) Ausschließlich B2B. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. SEO-Retter erbringt Leistungen ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgeschlossen. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Vorrangregelung. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SEO-Retter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn SEO-Retter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Im Verhältnis zwischen einem Individualvertrag und diesen AGB gehen die Regelungen des Individualvertrages vor.
(5) Begriffsbestimmungen:
(1) Angebote von SEO-Retter sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Wege des Vertragsschlusses. Der Vertrag kommt zustande durch:
(3) Digitales Vertragsportal. Soweit für den Vertragsschluss ein digitales Vertragsportal von SEO-Retter genutzt wird, bestätigt der Auftraggeber mit seiner elektronischen Signatur, dass er den Hauptvertrag, diese AGB sowie ggf. weitere Anlagen (insbesondere AVV) zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert hat. Sämtliche Dokumente werden im Vertragsportal vor der Signatur vollständig angezeigt und stehen zum Download bereit.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag und den darin in Bezug genommenen Dokumenten (Leistungsbeschreibung, Briefing, technische Spezifikation, Pflichtenheft).
(2) Werk- oder Dienstvertrag. Soweit im Hauptvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten:
(3) Kein Erfolg geschuldet bei Dienstleistungen. Bei Dienstleistungen schuldet SEO-Retter ein Bemühen um die ordnungsgemäße Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere werden bei SEO-, Local-SEO-, SEA-, Marketing- und Google-Ads-Leistungen keine bestimmten Suchmaschinen-Rankings, Conversion-Raten, Sichtbarkeits-Indizes, Reichweiten, Bewertungs-Anzahlen, Bestell- oder Anrufzahlen, Umsätze oder Geschäftsergebnisse zugesichert. Diese hängen von einer Vielzahl externer Faktoren ab (Algorithmen Dritter, Wettbewerbsumfeld, Marktveränderungen, Inhalte und Mitwirkung des Auftraggebers, Saisonalität, Nutzerverhalten), die außerhalb des Einflussbereichs von SEO-Retter liegen. Eine ausbleibende oder rückläufige Sichtbarkeit, Bewertungs- oder Conversion-Entwicklung stellt keinen Mangel der Leistung dar.
(4) Leistungsänderungsverlangen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen am Leistungsumfang während der Vertragsdurchführung, prüft SEO-Retter die Änderung und teilt dem Auftraggeber in Textform mit, ob und unter welchen Bedingungen (insbesondere Mehrkosten und Zeitplan) die Änderung umgesetzt werden kann. Die Änderung wird erst nach Bestätigung durch den Auftraggeber in Textform verbindlich.
(5) Abgrenzung Mangelbeseitigung vs. Änderungswunsch. Nach Abnahme oder fingierter Abnahme eines Werkes gilt: Anpassungen am Erscheinungsbild, der Funktionalität oder den Inhalten, die nicht auf der Beseitigung eines erheblichen Mangels beruhen, gelten als Änderungswunsch und werden nach dem im Hauptvertrag vereinbarten Stundensatz, hilfsweise zu 120,00 € netto pro Stunde, gesondert vergütet.
(6) Anpassung des Leistungsumfangs. SEO-Retter ist berechtigt, technische Methoden, Werkzeuge, Plattformen oder Subunternehmer an den Stand der Technik anzupassen, soweit der geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht reduziert wird. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber in Textform informiert.
(7) Subunternehmer. SEO-Retter ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Für deren Handeln und Unterlassen haftet SEO-Retter wie für eigenes Handeln, soweit nicht § 10 Abs. 8 dieser AGB greift.
(8) Leistungszeiten. Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als „verbindlich“ oder „Fixtermin“ gekennzeichnet wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben.
(9) Keine Rechtsdienstleistung. SEO-Retter erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine datenschutzrechtliche Beratung im Sinne der DSGVO. Hinweise im Zusammenhang mit Datenschutz, Bildrechten, Pflichtangaben oder rechtlicher Compliance dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keinesfalls die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Datenschutzbeauftragten.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, SEO-Retter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge unentgeltlich, vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere:
(2) Verantwortung für Inhalte und Rechte. Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt SEO-Retter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte gegen SEO-Retter erhoben werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Mitwirkungsverzug. Kommt der Auftraggeber mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder erbringt er diese in unzureichender Qualität, gilt:
(4) Eigene Eingriffe und Drittleistungen. Eingriffe oder Änderungen, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte selbst an den von SEO-Retter erstellten oder betreuten Systemen, Websites, Konten oder Inhalten vornehmen, fallen nicht unter die Leistungspflicht von SEO-Retter. Hieraus resultierende Fehler, Folgeschäden und Wiederherstellungsaufwände werden gesondert nach Aufwand abgerechnet. Die Gewährleistung von SEO-Retter für die betroffenen Bestandteile erlischt insoweit.
(5) Aktualität der Stammdaten. Der Auftraggeber bestätigt mindestens jährlich die Aktualität seiner Stammdaten (Anschrift, Vertretungsberechtigte, Bankverbindung, USt-IdNr., E-Mail-Adresse).
(6) Verantwortung für rechtliche Compliance der Website. Der Auftraggeber ist als Betreiber der Website allein verantwortlich für die rechtliche Compliance der veröffentlichten Inhalte. Dies gilt insbesondere für:
(7) Freigabe vor Veröffentlichung. Vor jeder Veröffentlichung einer Website oder substanzieller Inhaltsänderungen erhält der Auftraggeber Gelegenheit zur Sichtung und Freigabe in Textform. Mit seiner Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche Inhalte einschließlich aller Bilder, Texte, eingebundenen Komponenten und rechtlichen Pflichtangaben geprüft hat oder hat prüfen lassen und die Veröffentlichung in seiner alleinigen Verantwortung erfolgt.
(8) Umfassende Freistellung. Der Auftraggeber stellt SEO-Retter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der inhaltlichen, gestalterischen oder rechtlichen Ausgestaltung der vom Auftraggeber freigegebenen Website, von ihm bereitgestellten Inhalten oder von ihm nach Vertragsabschluss eingestellten Inhalten gegen SEO-Retter erhoben werden. Dies umfasst insbesondere Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen, Schadensersatz- und Bußgeldforderungen wegen Verstößen gegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht oder Pflichtangabenrecht. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht in Fällen, in denen SEO-Retter den Anspruch durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht hat.
(9) Vertragsstrafe bei rechtswidrigen Inhalten nach Übergabe. Stellt der Auftraggeber nach Übergabe der Website oder während eines laufenden Service-Pakets Inhalte ein, die offensichtlich rechtswidrig sind (insbesondere Inhalte, die Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechte Dritter verletzen, irreführende Werbung, rechtswidrige Datenerhebung), und wird SEO-Retter durch Dritte hierfür in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber zusätzlich zur Freistellung gemäß Abs. 8 zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € pro Verstoß verpflichtet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(1) Vergütungsgrundlage. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus (monatlich, jährlich im Voraus, projektbezogen, nach Aufwand) ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Stundenleistungen ohne abweichende Vereinbarung werden zu 120,00 € netto pro Stunde abgerechnet, im Minutentakt erfasst und auf volle 15 Minuten aufgerundet.
(2) Steuerliche Ausweisung. Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht aufgrund des Sitzes des Auftraggebers ein Reverse-Charge-Verfahren greift oder eine nicht im Inland steuerbare Leistung vorliegt. Maßgeblich sind die Regelungen im Hauptvertrag.
(3) Zahlungsweise.
(4) Anzahlungen / Zahlungsplan bei Werkleistungen. SEO-Retter ist bei Werkleistungen (Website, Shop, App) sowie bei Projekten mit einem Auftragsvolumen ab 5.000,00 € netto berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragsvolumens vor Beginn der Leistungserbringung zu verlangen. Die konkrete Höhe und ggf. zusätzliche Meilenstein-Zahlungen werden im Hauptvertrag festgelegt. Anzahlungen und Meilenstein-Zahlungen sind nicht erstattungsfähig, soweit der Auftraggeber die Beendigung des Vertrages zu vertreten hat oder bereits entsprechende Leistungen erbracht wurden.
(5) Verzug. Bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie Verzugspauschale 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Leistungsverweigerung und Sperre bei Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist SEO-Retter nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen und insbesondere Zugänge zu betreuten Systemen, Lizenzen und digitalen Visitenkarten zu sperren. Hieraus entstehende Beeinträchtigungen oder Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(8) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt, sofern der Auftraggeber auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurde.
(9) Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten oder länger ist SEO-Retter berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Beginn einer Verlängerungsperiode anzupassen. Übersteigt die Anpassung 5 % der bisherigen Vergütung, hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Preisanpassung. Bei Kostensteigerungen Dritter (z. B. Plugin-Lizenzen, Plattform-Gebühren), die mehr als 10 % betragen, kann SEO-Retter den entsprechenden Mehrbetrag auch unterhalb der 5 %-Schwelle weitergeben, ohne Sonderkündigungsrecht.
(10) Elektronische Rechnungsstellung. Rechnungen werden elektronisch (PDF per E-Mail) übermittelt. Der Auftraggeber stimmt dieser Form ausdrücklich zu.
(1) Ordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung richtet sich nach den Bestimmungen des Hauptvertrages. Vorzeitige Kündigung während einer laufenden Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, es sei denn aus wichtigem Grund gemäß Abs. 2.
(2) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
(3) Vergütung für erbrachte Leistungen. Bei vorzeitiger Beendigung — gleich aus welchem Grund — steht SEO-Retter die Vergütung für sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu, einschließlich angefallener Vorbereitungs-, Drittkosten- und Materialaufwendungen sowie der Vergütung für bereits begonnene, aber nicht abgeschlossene Teilleistungen anteilig nach Fertigstellungsgrad. Bereits geleistete Zahlungen werden nur insoweit erstattet, als sie die erbrachten Leistungen wertmäßig übersteigen.
(4) Aufwandsersatz bei vom Auftraggeber zu vertretender Beendigung (Werkleistungen). Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag (insbesondere Website-, Shop- oder App-Erstellung) aus Gründen, die SEO-Retter nicht zu vertreten hat, kann SEO-Retter pauschal 25 % des vereinbarten Gesamtauftragswertes als Vergütung für ersparte Aufwendungen, entgangenen Gewinn und nicht anderweitig nutzbare Vorbereitungen berechnen, soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens nach § 648 BGB bleibt ausdrücklich vorbehalten; in diesem Fall kann SEO-Retter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
(5) Stornogebühren bei Termin- und Beratungsleistungen. Bei kurzfristiger Stornierung fest gebuchter Termine, Beratungstermine oder zeitlich gebundener Leistungen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren als pauschalierter Schadensersatz:
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Anti-Chargeback-Klausel. Soweit der Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen ohne wirksame außerordentliche Kündigung und ohne nachgewiesene wesentliche Pflichtverletzung von SEO-Retter zurückfordert — sei es durch SEPA-Rücklastschrift, Kreditkarten-Chargeback, Anweisung an Zahlungsdienstleister, einseitige Rechnungsstornierung oder schriftliche Rückforderung — ist SEO-Retter berechtigt:
(7) Keine Rückforderung bei fortlaufenden Dienstleistungen. Bei Dienstleistungen wird die Vergütung für die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt geschuldet, auch wenn der Auftraggeber die Leistungen nicht oder nicht im vollen Umfang in Anspruch nimmt. Eine anteilige oder vollständige Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen wegen ausgebliebener Inanspruchnahme oder subjektiv empfundener Unzufriedenheit mit der Sichtbarkeits-, Reputations- oder Marketing-Entwicklung ist ausgeschlossen.
(8) Form. Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an office@seo-retter.de ist ausreichend.
(1) Einräumung von Nutzungsrechten. SEO-Retter räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen eines Werkvertrages erstellten und gelieferten Werken (Website-Code, Designs, Texte, Grafiken, Konzepte) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Eine Übertragung an Dritte oder eine Bearbeitung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von SEO-Retter in Textform.
(2) Aufschiebende Bedingung. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei SEO-Retter. SEO-Retter ist berechtigt, die Veröffentlichung bzw. Inbetriebnahme der Werke bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
(3) Drittinhalte und Lizenzen. Soweit Inhalte oder Komponenten Dritter integriert werden (Plugins, Themes, Schriften, Bilddatenbanken, Bibliotheken), gelten ergänzend die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese einzuhalten.
(4) Lizenzschlüssel und Plugin-Lizenzen. Soweit SEO-Retter im Rahmen laufender Betreuung Lizenzen für Plugins, Themes oder andere Drittsoftware bereitstellt (insbesondere innerhalb der Service-Pakete), werden diese ausschließlich für die Dauer der aktiven Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Mit Beendigung des Vertrages enden die Nutzungsrechte automatisch; der Auftraggeber ist verpflichtet, betroffene Komponenten zu deinstallieren oder durch eigene Lizenzen zu ersetzen.
(5) Eigene Werkzeuge von SEO-Retter. Nicht Gegenstand der Nutzungsrechtseinräumung sind eigene Werkzeuge, Vorlagen, Bibliotheken, Frameworks und Methoden von SEO-Retter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, sowie Quellcodes von Hilfssystemen und internen Werkzeugen. Diese verbleiben uneingeschränkt im Eigentum von SEO-Retter.
(6) Quellcode-Übergabe. Eine Übergabe von Quellcode (unkompilierter Theme-Code, Build-Scripts, Entwicklungsdateien) erfolgt nur, soweit dies im Hauptvertrag ausdrücklich vereinbart ist oder zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber zwingend erforderlich ist.
(7) Domain-Inhaberschaft. Domains, die SEO-Retter für den Auftraggeber registriert oder verwaltet, werden — soweit nicht abweichend vereinbart — auf den Namen des Auftraggebers registriert. Der Auftraggeber trägt die Domain-Verlängerungskosten und ist für die rechtzeitige Verlängerung verantwortlich. Bei abweichender Registrierung auf den Namen von SEO-Retter (z. B. wenn der Auftraggeber dies wünscht) erfolgt die Domain-Übertragung auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen.
(8) Übergabe nach Vertragsende. Nach Beendigung eines Service-Pakets oder Werkvertrages übergibt SEO-Retter dem Auftraggeber auf dessen Anforderung die Zugänge zu den von SEO-Retter eingerichteten und auf den Namen des Auftraggebers laufenden Systemen (Hosting, Domain-Verwaltung, WordPress-Admin, Google-Business-Profile, Plugin-Lizenzen). Die Übergabe erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung und nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen. Eine darüber hinausgehende Einarbeitung Dritter oder Schulung neuer Dienstleister wird nach Aufwand gemäß § 5 Abs. 1 vergütet.
(9) Urheberbenennung. SEO-Retter ist berechtigt, im Rahmen des Üblichen einen dezenten Urheberhinweis (z. B. „Webdesign by SEO-Retter“ im Footer) anzubringen. Eine abweichende Regelung kann im Hauptvertrag vereinbart werden.
(10) Referenznennung. SEO-Retter ist berechtigt, den Auftraggeber mit Firmennamen, Logo und einer kurzen Projektbeschreibung als Referenz zu nennen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, in sozialen Netzwerken und in Marketing-Materialien. Der Auftraggeber kann jederzeit in Textform widersprechen; bestehende Veröffentlichungen werden in angemessener Frist entfernt.
(1) An gelieferter Hardware oder körperlichen Datenträgern behält sich SEO-Retter bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum vor.
(2) An digitalen Werken (Quellcode, Designs, Texte) gilt § 7 dieser AGB entsprechend.
(1) Werkleistungen. Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben:
(2) Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung bzw. Abnahme in Textform zu rügen, verdeckte Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung. Anderenfalls gilt das Werk als genehmigt.
(3) Erheblichkeitsschwelle. Als Mangel im Sinne dieser AGB gelten nur erhebliche Mängel gemäß § 1 Abs. 5 dieser AGB. Geringfügige Abweichungen (z. B. minimale Farb-, Pixel- oder Browser-Darstellungsunterschiede, subjektive Gestaltungspräferenzen, unwesentliche Performance-Unterschiede) gelten nicht als Mangel und können die Abnahme nicht verhindern.
(4) Abnahme und Abnahmefiktion. Bei abnahmepflichtigen Werkleistungen gilt das Werk als abgenommen, wenn:
SEO-Retter wird den Auftraggeber bei Anzeige der Fertigstellung auf diese Folgen hinweisen.
(5) Teilabnahme. Sind im Hauptvertrag Meilensteine vereinbart, gelten diese als selbstständige Teilleistungen, die einzeln abgenommen werden. Die Teilabnahme gilt sinngemäß nach den Regeln in Abs. 4.
(6) Dienstleistungen. Bei Dienstleistungen besteht keine Mängelgewährleistung im Sinne der §§ 633 ff. BGB. Schlechtleistung wird nach den allgemeinen Grundsätzen behandelt; § 4 Abs. 3 (Nachbesserungsfrist von 14 Tagen) gilt entsprechend.
(7) Ausschlüsse der Gewährleistung. Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht für:
(1) Unbeschränkte Haftung. SEO-Retter haftet unbeschränkt:
(2) Haftung für Kardinalpflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungshöchstgrenzen. Die Haftung von SEO-Retter für leicht fahrlässige Verletzungen von Kardinalpflichten ist der Höhe nach begrenzt:
Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(4) Ausschluss im Übrigen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
(5) Mittelbare Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Geschäftsunterbrechungen, ausgebliebenen Mehrumsatz, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 eingreift.
(6) Datensicherung. Soweit SEO-Retter Datensicherungen erstellt, haftet SEO-Retter für Datenverluste nur insoweit, als der Auftraggeber durch eigene zumutbare Sicherungsmaßnahmen den Schaden nicht hätte verhindern können. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, geschäftskritische Daten zusätzlich eigenständig zu sichern. Eine Vollständigkeits- oder Wiederherstellungs-Garantie wird nicht übernommen.
(7) IT-Sicherheit. Eine vollständige Wiederherstellung nach schweren Cyberangriffen, gezielten Manipulationen oder Datenverlusten infolge externer Angriffe ist nicht von der Leistungspflicht umfasst, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. SEO-Retter haftet nicht für Schäden durch externe Angriffe, soweit diese trotz vertragsgemäßer Schutzmaßnahmen erfolgen.
(8) Plattform- und Anbieter-Risiken. SEO-Retter haftet nicht für Folgen aus Sperrungen, Suspendierungen, Algorithmus- oder Richtlinienänderungen, Ausfällen oder Preisänderungen von Plattformen oder Drittanbietern (insbesondere Google, Meta, LinkedIn, TikTok, App-Stores, Hosting-Anbieter, KI-Plattformen wie OpenAI/Anthropic, Verzeichnis-Dienste, Branchen-Plattformen), soweit diese nicht durch grob fahrlässiges Verhalten von SEO-Retter verursacht wurden.
(9) Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsregelungen dieses § 10 gelten entsprechend für die Haftung von SEO-Retter für Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und gesetzliche Vertreter.
(10) Verjährung. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(1) Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Streik, Aussperrung, Pandemie, behördliche Maßnahmen, längerfristige Strom- oder Internetausfälle, großflächige Cyberangriffe auf zugrundeliegende Infrastruktur, Ausfälle von KI-Plattformen oder kritischer Drittanbieter (Hosting, Plattform-APIs), sowie sonstige Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei.
(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten höherer Gewalt informieren.
(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für andere Zwecke als die Erfüllung der Verträge zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Spezifikationen, Strategien, Preisinformationen, Zugangsdaten und sämtliche als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit sowie für 5 Jahre nach Vertragsende.
(4) Ausgenommen sind Informationen, die
(5) Das Recht von SEO-Retter zur Referenznennung gemäß § 7 Abs. 10 bleibt unberührt.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter, Freelancer oder festen Subunternehmer von SEO-Retter abzuwerben, einzustellen oder mit der Erbringung gleichartiger Leistungen zu beauftragen, soweit diese im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in Kontakt standen.
(2) Für jeden Verstoß gegen Absatz 1 verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Brutto-Jahresgehalt des betroffenen Mitarbeiters bzw. der durchschnittlichen Jahresvergütung des betroffenen Freelancers, mindestens jedoch 15.000,00 €. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(1) Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit SEO-Retter im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dieser ist regelmäßig Anlage zum Hauptvertrag und Vertragsbestandteil. Die jeweils aktuelle Fassung ist abrufbar unter https://seo-retter.de/auftragsverarbeitung/.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch SEO-Retter im eigenen Verantwortungsbereich finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://seo-retter.de/datenschutzerklaerung/.
(1) Die Übertragung von Rechten oder Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von SEO-Retter in Textform.
(2) SEO-Retter ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten oder Dritte mit dem Forderungseinzug zu beauftragen.
(1) Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(2) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; soweit eine solche nicht besteht, eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Vertragssprache. Vertrags- und Korrespondenzsprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(4) Anwendbares Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(5) Erfüllungsort. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von SEO-Retter (Bad Friedrichshall).
(6) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SEO-Retter (Bad Friedrichshall). SEO-Retter ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(1) Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Da SEO-Retter ausschließlich gegenüber Unternehmern tätig wird (vgl. § 1 Abs. 2), findet die Plattform für Vertragsverhältnisse mit SEO-Retter keine Anwendung.
(2) SEO-Retter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
SEO-Retter
Inhaber: Alexandros Hatzopulos
Europaplatz 7, 74177 Bad Friedrichshall
E-Mail: office@seo-retter.de · Telefon: +49 (0) 7136 2953 101
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